AHV-Zweigstelle

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    Sozialversicherungen Schweiz
  • Loher Sarah
    052 318 11 89
    sarah.loher@bergamirchel.ch
    • Erteilt Auskünfte zur IV und AHV
    • Gibt Formulare und Merkblätter rund um IV- und AHV ab
    • Nimmt AHV- und Rentenanmeldungen entgegen
    • Erteilt Auskünfte über die individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den AHV/IV-Webseiten des Bundes und der SVA Zürich oder, falls Sie planen ein Unternehmen zu gründen, bei der Gründungsplattform des Kantons Zürich.

Bauamt

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Bestattung und Friedhof

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    Todesfall, was nun?
  • Tomic Nicola
    052 318 11 89
    nicola.tomic@bergamirchel.ch
  • Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.

    Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.


    Für das Gespräch ist mitzubringen (im Original):

    • ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
       

    Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Berg am Irchel werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen besprochen:

    • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
    • Überführung
    • Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
    • Wahl der Grabstättenart (Reihengrab Erdbestattung, Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab)
    • Publikation im Amtsblatt / Mitteilungsblatt


    Todesurkunde

    Benötigen Sie eine Todesurkunde?

    Die Todesurkunde bescheinigt den Zeitpunkt des Todes einer Person.
    Die Todesurkunde kann nur durch das Zivilstandsamt des Todesortes ausgestellt werden. Bitte überprüfen Sie den Todesort vor Abschluss Ihrer Bestellung.

    Sollte die Person im Zivilstandskreis Andelfingen (Adlikon, Andelfingen, Benken, Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dachsen, Dorf, Feuerthalen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Stammheim, Ossingen, Rheinau, Thalheim an der Thur, Trüllikon, Truttikon, Volken, Waltalingen) verstorben sein, stellt Ihnen das Zivilstandsamt Andelfingen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu.

    Jede Person hat das Recht auf Kenntnis ihrer Personendaten. Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.
    Bei Vertretungen mit schriftlicher Vollmacht werden die Daten an die bevollmächtigte Person bekannt gegeben.

    Eine allfällig benötigte Apostille (Beglaubigung) erhalten Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich.

Betreibungsamt Andelfingen

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  • Das Betreibungsamt ist zuständig für die Eintreibung von gewöhnlichen Geldforderungen und pfandgesicherten Forderungen. Ferner erteilt das Betreibungsamt Betreibungsauskünfte und führt das Eigentumsvorbehaltsregister.

    Der Gemeindeammann ist zuständig für


    •Amtliche Verbote
    •Amtliche Befunde (Beweisaufnahme)
    •Beglaubigungen
    •Vollstreckungen
    •amtliche Zustellungen
    •freiwillige öffentliche Versteigerungen

Bezirksgericht Andelfingen

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  • Rechtsauskünfte

    Allgemeine Rechtsauskünfte, namentlich Rechtswegauskünfte, werden von unseren JuristInnen zu den nachfolgend genannten Zeiten, jedoch ausschliesslich nur telefonisch unter 052 304 20 10 (Telefonzentrale) erteilt:
    Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag: 10.30 - 11.45 Uhr
    Sollte während diesen Zeitfenstern ausnahmsweise keine/keiner unserer JuristInnen verfügbar sein, kann ein Rückruf vereinbart werden.

    Rechtsauskünfte zu Erbschaftssachen

    Auskünfte in Erbschaftssachen (Testamentseröffnung, Erbschein, Ausschlagung etc.) erteilt unsre Erbschaftskanzlei zu den nachfolgendend genannten Zeiten telefonisch oder am Schalter vor Ort. Bitte verwenden Sie für telefonische Anfragen die eigens zur Verfügung stehende Hotline 052 304 20 30 (Erbschaftskanzlei). Soweit Sie vor Ort vorsprechen möchten, ist eine Voranmeldung empfehlenswert:

    Alle Wochentage,  ausser Mittwoch: 08.30 - 11.30 sowie 14.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen

    Hilfreiche Informationen und Formulare für verschiedenste Erbschaftssachen finden Sie auch unter folgendem Link:
    Formulare: Gerichte ZH (gerichte-zh.ch)

Einwohnerkontrolle

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Finanzen

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  • Tomic Nicola
    052 318 11 89
    nicola.tomic@bergamirchel.ch
    • Beratung des Gemeinderates in finanziellen Belangen
    • Führung des Finanzhaushaltes
    • Erstellung von Budget, Jahresabschluss und Finanzplanung
    • Debitoren- und Kreditoren
    • Cash Management und Mittelbeschaffung
    • Mehrwertsteuer-Abrechnungen
    • Gebühren (Wasser/Abwasser/Abfall/Fernwärme)
    • Lohnbuchhaltung
    • Versicherungswesen
    • Inventarführung über die Mobilien und Immobilien

Forst

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  • Beereuter Hans
    052 318 16 88
    forst.irchel@bluewin.ch
  • Die politischen Gemeinden Berg am Irchel und Buch am Irchel bilden zusammen ein Forstrevier im Sinne von § 26 des kantonalen Waldgesetzes. Sie haben gemeinsam das Forstpersonal angestellt. Zweck des Forstreviers Irchel ist die fachgerechte und kostengünstigen Pflege und Bewirtschaftung aller Waldungen in den beiden Gemeinden. Die Gemeinde Buch am Irchel ist die geschäftsführende Gemeinde.

    Gebietsplanung unteres Tösstal - Masterplan

    Schutzverordnung unteres Tösstal

Gemeinderatskanzlei

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    Betreibungsauskunft
    Einbürgerung Fr. 500/250
    Festwirtschaft Fr. 50(+20)
    Waffenerwerbsschein
  • Tomic Nicola
    052 318 11 89
    nicola.tomic@bergamirchel.ch
    • Beratung des Gemeinderates
    • Führung der Geschäftskontrolle
    • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
    • Vorbereitung und Durchführung von Gemeindeversammlungen
    • Gesamtleitung Gemeindeverwaltung
    • Organisation von Anlässen wie Bundesfeier, Jungbürgerfeier, Behördentreffen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Behandlung von Einbürgerungsgesuchen
    • Bewilligung für Anlässe aller Art auf öffentlichem Grund
    • Patente für Gastwirtschaften und vorübergehende Festwirtschaften
    • Polizeistundenverlängerungen
    • Bewilligung von Waffenerwerbsscheinen

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

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  • Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn sie nicht selber dazu in der Lage sind. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

    Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Eine so genannte Gefährdungsmeldung können die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Polizei oder andere Personen machen. Die Abklärung erfolgt in einem Verfahren und endet in einem Entscheid, gegen den Beschwerde erhoben werden kann. Die Verfahren sind in der Regel kostenpflichtig.

    Nötigenfalls ordnet die KESB eine Beistandschaft an und beauftragt eine Beiständin oder einen Beistand mit der Führung des Mandats. Die Mandate werden durch berufliche oder private Beistandspersonen geführt. Die beruflichen Beiständinnen und Beistände gehören einer von der KESB unabhängigen Berufsbeistandschaft an.

    Die KESB Winterthur-Andelfingen ist für alle Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig, also auch für die Gemeinde Berg am Irchel.

    Kontakt:

    KESB Winterthur-Andelfingen
    Bahnhofplatz 17
    8403 Winterthur

    052 267 56 42
    +41 52 267 65 76
    kesb@win.ch
    kesb-wa.ch

     

Liegenschaften

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    • Vermietung Gemeindeliegenschaften
    • Verpachtung Gemeindegrundstücke

Soziales

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Steueramt

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    Fristerstreckung Steuererklärung
    Grundsteuern
    Quellensteuer
    Wohnortswechsel (Steuern)
  • Loher Sarah
    052 318 11 89
    sarah.loher@bergamirchel.ch
    • Führen des Hauptsteuerregisters sowie der Nebenregister:
      • Quellensteuerregister
      • Grundsteuerregister
      • Interkommunale Steuerausscheidung
      • Nach- und Strafsteuern
    • Steuereinschätzung von natürlichen Personen
    • Versand von Steuerrechnungen und Steuererklärungsformularen
    • Durchführung des Steuerbezuges
    • Inventaraufnahme in Todesfällen
    • Erstellung der Liegenschaftenbewertungen
    • Auskunft und Beratung in Steuerangelegenheiten

     

Werke

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  • Schär Toni
    079 538 68 25
    toni.schaer@bergamirchel.ch
  • Die Abteilung Werke ist für den Tiefbau, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Abfallentsorgung zuständig. Sie ist selbstständig für den Unterhalt der Strassen und Anlagen (Quellfassungen, Wasser- und Abwasserleitungen etc.) zuständig. Sie ist ausserdem erste Ansprechperson für den Gemeinderat und das zuständige Ingenieurbüro bei Strassenbau- und -sanierungsprojekten.

Zivilstandsamt Andelfingen

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    Alle Dienstleistungen
  • Alle Gemeinden des Bezirks Andelfingen, darunter Berg am Irchel, haben ihre Zivilstandsämter zusammengelegt. Das Zivilstandsamt des Bezirks Andelfingen hat seinen Sitz in Kleinandelfingen und ist zuständig für die Themen

    • Heirat
    • Anerkennung
    • Namenserklärung
    • Geschlechtsänderung
    • Geburt
    • Tod (Bestattungsamt ist bei der Gemeinde)
    • Familenforschung
    • Vorsorgeauftrag