Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung. Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen sich um die Bestattung kümmern. Ihnen möchten wir in diesen schweren Stunden mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist.

1. Ärztliche Todesbescheinigung

Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese ist allein für das Zivilstandsamt bestimmt und gilt nicht als Todesurkunde.

2. Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung

Der Tod einer Person ist der Gemeindeverwaltung persönlich innert zwei Tagen zu melden. In der Regel wird dies durch die nächsten Angehörigen der/des Verstorbenen erledigt.

Dabei ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung mitzubringen, falls die verstorbene Person zu Hause verstorben ist.

Das Bestattungsamt hat dabei folgende Fragen an die Angehörigen:

  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
  • Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt bzw. überführt werden?
  • Wie soll die Beisetzung erfolgen: Einzel-Reihengrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab?
  • Wird eine anschliessende Abdankung in der Kirche oder ausschliesslich eine Beisetzung auf dem Friedhof gewünscht?
  • Wie lautet die Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?

3. Anordnungen der Gemeindeverwaltung nach Absprache mit den Angehörigen

  • Sie veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung sowie den Urnentransport. 
  • Sie setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest. 
  • Sie benachtrichtigt den Pfarrer und den Friedhofgärtner. 
  • Falls erwünscht, wird die Bestattungsanzeige im Schaukasten der Gemeindeverwaltung ausgehängt. 

4. Privat zu erledigen

Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.

Erledigung diverser Aufgaben, wie z.B.:

  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
  • Todesanzeigen in Zeitungen aufgeben
  • evtl. Leidmahl bestellen, Lokalität reservieren
  • allfällige Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. benachrichtigen 

Dienstleistung

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Todesfall, was nun?