Sozialhilfe

Personen der Gemeinde Berg am Irchel, deren Einkommen unter dem sozialen Existenzminimum liegt, sind berechtigt zum Bezug wirtschaftlicher Sozialhilfe. Die Berechnung richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz und den Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Zudem werden allfällige Ansprüche auf Leistungen von Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken- und Unfalltaggelder, IV-Renten, Zusatzleistungen etc.) bevorschusst, wenn es die Vermögenssituation entsprechend der SKOS-Richtlinien zulässt. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip verrechnen wir unsere Auslagen für Sozialhilfe mit anderen vorleistungspflichtigen Versicherungsträgern und / oder den entsprechenden kantonalen Stellen.

Persönliche Hilfe

Im Rahmen der persönlichen Hilfe leisten wir Beratung zur Erschliessung von Ansprüchen auf Leistungen von Sozialversicherungen. In verschiedenen Bereichen (Schulden, Sozialversicherungen, Mietrecht, Arbeitsrecht, Trennung/Scheidung etc.) bieten wir entsprechend unserer Möglichkeiten persönliche Beratung an oder verweisen Sie an entsprechende Fachstellen, wo Ihnen optimal geholfen werden kann (Triage).

Asylwesen

Alle Gemeinden des Bezirks Andelfingen, darunter Berg am Irchel, haben für die Unterbringung und die Betreuung Asyl suchender Personen eine gemeinsame, solidarische Lösung. Die Quote zur Aufnahme von Asylsuchenden muss demnach auf Stufe Bezirk erfüllt werden, nicht auf Stufe der Gemeinden. Gemeinden, die mehr Personen aufnehmen als sie gemäss Formel (2017: 0.7% der Bevölkerung) müssten, erhalten einen Bonus. Gemeinden, die weniger Personen aufnehmen, zahlen dafür einen Malus.

Die Asylkoordination Bezirk Andelfingen übt alle Aufgaben in Zusammenhang mit dem Asylwesen aus, von der Unterbringung über die Finanzen zur Integration. Die Asylorganisation des Bezirks hat ihren Sitz in Henggart.

Zusatzleistungen AHV-IV

Informationen zu Zusatzleistungen AHV-IV finden Sie auf der Unterseite Zusatzleistungen AHV-IV.