Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Beim Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich in der Gemeindeverwaltung oder Online erfolgen. Bei einer Online Abmeldung sind die notwendigen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Berg am Irchel abzugeben (Versand per Post oder Einwurf in Briefkasten bei Gemeindeverwaltung).

Notwendige Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein (Schweizer Staatsangehörige)

  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein ist an die Militärverwaltung zu senden. Couverts sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
     

Wegzug ins Ausland

Haben Sie im Ausland eine neue Heimat gefunden? Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich oder der Gemeindeverwaltung Berg am Irchel, falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
  • Abmeldung auf der Gemeindeverwaltung mit Schriftenempfangsschein bzw. Ausländerausweis

Dienstleistung

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