Die Einwohnerkontrolle erteilt Adressauskünfte. Die gesetzliche Gründlage dazu sind §§ 39 und 39 des Gemeindegesetzes (ab 2018: Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle, MERG) sowie §§ 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz.

Einfache Auskunft

Privatpersonen werden im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt gegeben: Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug. Aus Datenschutzgründen werden Adressauskünfte an Privatpersonen nicht telefonisch erteilt. Die Kosten betragen Fr. 10. 

Auskunft mit berechtigtem Interesse

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann und der Anfrage ein Interessennachweis beigelegt wird, gibt die Einwohnerkontrolle zusätzlich Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort bekannt. Die Auskunft kostet Fr. 20.00 pro angefragte Person.

Dienstleistung

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Adressauskunft Fr. 10/20