Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ohne Aufenthaltsbewilligung C sind grundsätzlich quellensteuerpflichtig. Das Gemeindesteueramt legt in einer Verfügung den Quellensteuertarif fest und meldet dies dem Arbeitgeber.
Dienstleistung
Preis | Dokumente | Link | |
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Quellensteuer |