Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder im Vorschulalter unter Umständen einen Beitrag der Gemeinde Berg am Irchel erhalten. Beitragsberechtigt ist die Betreuung in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Tagesfamilien). Nicht beitragsberechtigt ist die Betreuung der Kinder in Spielgruppen, Kinderhütedienst oder Krabbelgruppen.

Der Beitrag ist einkommensabhängig. Massgebend für die Beitragshöhe ist das steuerbare Bruttoeinkommen der Eltern, erhöht um 5% des steuerbaren Vermögens.

 

Dienstleistung

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Vorschulische Kinderbetreuung