Ausländerinnen und Ausländer können in einem ordentlichen bzw. erleichterten Verfahren eingebürgert werden.

Erleichterte Einbürgerung

Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war) und Kinder eines schweizerischen Elternteil eingebürgert.

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils.

Voraussetzungen

Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchseinreichung
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • eigenständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit

Gesuchsformulare

Das Gesuchsformular um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Gesuche sind direkt dem Bundesamt für Migration,  Quellenweg 6, 3003 Bern, einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

Ordentliche Einbürgerung

Im ordentlichen Verfahren erwerben Sie in einem Verfahren das Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht des Kantons Zürich und das Bürgerrecht der Gemeinde Berg am Irchel. Für das Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig. Am Verfahren beteiligen sich aber auch kantonale Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Voraussetzungen

Um sich im ordentlichen Verfahren für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung
  • Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Berg am Irchel
  • Deutschkenntnisse gemäss den folgenden Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Diese Kenntnisse müssen mit einer Sprachprüfung nachgewiesen werden.
    • mündlich (Sprechen, Hörverstehen): Niveaustufe B1.1,
    • schriftlicher Ausdruck (Schreiben): Niveaustufe A2.1,
    • Lesen: Niveaustufe A2.2.
  • Integration
    • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
    • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Eigenständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit

Gesuchsformulare

Das Gesuchsformular um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die vollständigen Gesuchsunterlagen sind direkt dem Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Postfach, 8090 Zürich zuzustellen.

Dienstleistung

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Einbürgerung Fr. 500/250