Das Handlungsfühigkeitszeugnis bestätigt, dass die darin genannte Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Das Zeugnis kann beispielsweise notwendig sein für den Erwerb oder den Verkauf von Liegenschaften, für Geschäftseröffnungen oder für Auslandgeschäfte.

Es wird durch die Einwohnerkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Sozialsekretariat ausgestellt.

 

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Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 30