Antrag Identitätskarte
Der Antrag einer Identitätskarte kann auf der Gemeindeverwaltung erledigt werden, wenn Sie nicht gleichzeitig einen Pass beantragen. Sie müssen dazu persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Minderjährige erscheinen in Begleitung beider Eltern oder in Begleitung eines Elternteils.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ihre alte Identitätskarte
- Anderer amtlicher Ausweis (Pass, Führerausweis, Schriftenempfangsschein), wenn bisher keine Identitätskarte ausgestellt worden ist
- Aktuelles Passfoto
- Verlustanzeige der verlorenen bzw. gestohlenen Identitätskarte (Anzeige muss bei einer Kantons- oder Stadtpolizei erstattet werden)
- Gebühren
Kombi-Antrag Identitätskarte und Pass
Falls Sie gleichzeitig eine Identitätskarte und einen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies beim kantonalen Passbüro in Zürich erledigen. Vorgängig ist zwingend telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über www.schweizerpass.ch ein Termin zu vereinbaren. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Erscheint eine minderjährige Person in Begleitung eines Elternteils, ist das unterzeichnete Zustimmungsformular des anderen Elternteils mitzubringen.
Dauer
Bitte beantragen Sie Ihre Identitätskarte rechtzeitig. Die Ausfertigung und die (eingeschriebene) Zustellung an Ihre Wohnadresse dauern rund 10 Arbeitstage.
Gültigkeit und Gebühren (inklusive Porto)
Gültigkeit | CHF | |
---|---|---|
Identitätskarte Kinder 0 - 18 Jahre | 5 Jahre | 35.00 |
Identitätskarte Erwachsene | 10 Jahre | 70.00 |
Kombi Kinder 0 - 18 Jahre | 5 Jahre | 78.00 |
Kombi Erwachsene | 10 Jahre | 158.00 |
Fotoqualität
Die Fotos müssen den neusten Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind befugt, Fotos die den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.