Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Berg am Irchel, deren Einkommen unter dem sozialen Existenzminimum liegt, sind berechtigt zum Bezug wirtschaftlicher Sozialhilfe. Die Berechnung richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz und den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Dabei bildet neben der materiellen Hilfe (finanzielle Unterstützung und weitere geldwerte Leistungen) die persönliche Hilfe in Form von Beratung, Stützung, Motivierung und Förderung einen unabdingbaren Teil einer wirkungsorientierten Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe versteht sich als unterstes Netz der sozialen Sicherheit. Im Sinne der Subsidiarität wird deshalb geprüft, ob andere Formen von Hilfe möglich sind, bevor Sozialhilfe gewährt wird.

Personen, die Sozialhilfe beantragen, füllen das Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen der Gemeindeverwaltung ein. In der Regel findet nach Prüfung der Unterlagen ein persönliches Gespräch mit den Antragstellern statt. Entscheide über Anträge auf Sozialhilfe trifft der Gemeinderat.

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Sozialhilfe