Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet

Der Gemeinderat beurteilt die ausgeprägte Trockenheit infolge ausbleibender ergiebiger Niederschläge auf dem Gemeindegebiet als gefährlich. Ergiebige Niederschläge sind gemäss den Wettervorhersagen leider keine in Sicht. Zum Schutz von Landschaft, Mensch und Tier erlässt der Gemeinderat deshalb ein generelles Feuerverbot.

Das Verbot umfasst insbesondere folgende Massnahmen:

  • Keine offenen Feuer im Freien und im Siedlungsgebiet
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet
  • Keine Höhenfeuer

Das Verbot gilt nicht für Gas- und Holzkohlegrills sowie kleine, kontrollierte Grillfeuer auf dem Sitzplatz und im Garten.

Das generelle Feuerverbot gilt ab dem 14. Juli 2026, 12:00 Uhr bis auf Widerruf.

Die Aufhebung werden wir auf unserer Homepage publizieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Berg am Irchel, 14. Juli 2026