Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmenden abgezogen

  • sofern diese keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerinnen und Grenzgänger)
  • oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen.

Arbeitgebende überweisen die Quellensteuer der kantonalen Steuerbehörde.

Dienstleistung

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Quellensteuer