Angaben zur Nutzungsplanung und kommunalen Richtplanung:
Der Gemeinderat Berg am Irchel hat am 14. Oktober 2025 beschlossen:
Die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung, bestehend aus:
- Bauordnung (synoptische Darstellung mit Erläuterungen), dat. 6. Oktober 2025
- Zonenplan (mit Änderungen), Mst. 1:5'000, dat. 6. Oktober 2025
- Kernzonenplan, Mst. 1:1'000, dat. 1. Oktober 2025
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. 6. Oktober 2025
- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Plan, Mst. 1:5'000, dat. 6. Oktober 2025
- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Planungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. 6. Oktober 2025
wird gemäss § 7 PBG zuhanden der öffentlichen Auflage sowie der Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.
Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen ab dem 7. November 2025 während 67 Tagen im Gemeindehaus Berg am Irchel während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf. Zudem können die Akten in demselben Zeitraum auf der Homepage www.bergamirchel.ch eingesehen werden. Aufgrund der Feiertage wird die Dauer der öffentlichen Auflage bis am 12. Januar 2026 verlängert.
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Innert 67 Tagen nach der Bekanntmachung kann jedermann Einwendungen gegen die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung erheben. Die Einwendungen sind in schriftlicher Form an den Gemeinderat zu richten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Gemeinderat Berg am Irchel
7. November 2025
Ablauf der Frist
12. Januar 2026